Kampf gegen Geldwäsche

Österreich gegen EU-Bargeldlimit von 10.000 Euro

26.07.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Beschlagnahmte Euro-Banknoten: In vielen EU-Staaten gibt es bereits Limits für Bargeldzahlungen Foto: Silas Stein / dpa

Die EU-Kommission will Bargeldzahlungen begrenzen und so Geldwäschern ihre kriminellen Geschäfte erschweren. Die österreichische Regierung zweifelt jedoch am Nutzen der Maßnahme.

Die EU-Kommission will Geldwäsche mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket bekämpfen, unter anderem mit einer Obergrenze von 10.000 Euro für Zahlungen mit Bargeld. Nun hat sich Österreich klar gegen ein solches Limit ausgesprochen. Bargeld sei in Österreich ein sensibles Thema und für die Bürger von grundlegender Bedeutung für das Gefühl der Sicherheit und Freiheit, sagte Finanzminister Gernot Blümel in einer Videoschalte mit Kolleginnen und Kollegen aus den anderen EU-Staaten. Österreich sehe auch keinen Zusatznutzen von verbindlichen Limits.

Eine EU-weite Bargeldobergrenze soll dazu beitragen, dass Geld aus kriminellen Geschäften nicht mehr so einfach in die reguläre Wirtschaft eingespeist werden kann. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht aber Ausnahmen etwa für Geschäfte zwischen Privatpersonen oder Menschen ohne Konto vor. In etlichen Mitgliedstaaten gibt es bereits Limits für Zahlungen mit Bargeld. Länder wie Österreich, DeutschlandLuxemburg und Zypern müssten sie aber erst einführen.

EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness betonte in der Diskussion, dass die geplante Bargeldobergrenze nicht bedeute, dass das Bargeld abgeschafft werden solle. Bargeld sei extrem wichtig, sagte sie. Aber es müsse sauber sein.

Die deutsche Bundesregierung bezog bei der informellen Tagung der Finanzminister nicht Stellung zum Thema. Der für Finanzminister Olaf Scholz (SPD) teilnehmende deutsche EU-Botschafter Michael Clauß äußerte sich lediglich konkret zu der ebenfalls geplanten neuen Überwachungsbehörde für den Kampf gegen Geldwäsche, die eventuell in Frankfurt angesiedelt werden könnte. »Wir unterstützen den Vorschlag«, sagte Clauß. Die Behörde solle aus deutscher Sicht mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden und eine unabhängige und rechenschaftspflichtige Verwaltung haben.

Die offiziellen Verhandlungen der EU-Staaten über das Anti-Geldwäsche-Paket sollen im September beginnen. Zudem muss auch das Europaparlament zustimmen. Mit einer Verabschiedung von konkreten Maßnahmen wird nicht vor dem kommenden Jahr gerechnet. 

fdi/dpa

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