Eine Bagatellgrenze soll solche Vorfälle eigentlich verhindern: Eine Frau aus Düsseldorf hat von der Bundesagentur für Arbeit eine Zahlungsaufforderung erhalten – in Höhe von einem Cent.
Als sie das Inkasso-Schreiben erhielt, dachte sie zuerst, es handele sich um einen Scherz: Eine Düsseldorferin musste gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Summe von einem Cent begleichen. Allein der Aufwand für Porto, Papier und Druckkosten ist ein vielfaches höher.
Die Frau hatte 150,01 Euro zurückerstatten müssen und dies in zehn Raten à 15 Euro auch getan. Ein Cent blieb über.
Eigentlich gebe es eine Bagatellgrenze bei sieben Euro, damit so etwas nicht passiere, sagte ein Sprecher des Jobcenters Düsseldorf. Ein solches Problem sei deshalb noch nicht aufgetreten. Den Inkasso-Service betreibe aber nicht das Düsseldorfer Jobcenter, sondern die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen.
Gegenüber dem »Express« sagte die Frau, sie habe sich mit dem Zahlungsschein nicht zur Bank getraut: »Die halten uns doch für bescheuert, wenn wir am Schalter einen Überweisungsträger über 0,01 Euro abgeben.« Um die Transaktion dennoch durchzuführen, habe sie sich beim Online-Banking angemeldet: »Obwohl wir uns nicht sicher waren, ob man überhaupt nur 1 Cent überweisen kann, hat es dann geklappt.« bah/dpa