Von wegen privat

US-Milliardenklage gegen Google

15.03.2021
Lesedauer: 3 Minuten
Gegen das Online-Tracking im Hintergrund richtet der „Private Mode“ von Browsern nichts aus. Vereinfachte Pixabay LizenzFirmbee

Der „Private Mode“ von Browsern ist längst nicht so privat, wie Google es vermittelt. Dem Tracking-Apparat des Unternehmens lässt sich so kaum entkommen, urteilt nun ein US-Gericht und macht den Weg frei für ein potenziell milliardenschweres Verfahren.

Auf Google kommt eine millardenschwere US-Sammelklage zu. Mehrere Kläger:innen werfen dem Werbekonzern vor, selbst dann personenbezogene Daten zu sammeln und zu verwerten, wenn Nutzer:innen den sogenannten „Private Mode“ ihres Browsers verwenden. Dies verletze das Recht auf Privatsphäre, zudem führe Google Nutzer:innen bewusst in die Irre, heißt es in der Klageschrift. Google bestreitet die Vorwürfe.

Das Unternehmen verdient sein Geld in erster Linie mit dem Verkauf digitaler Werbeplätze im Internet. Um Werbeanzeigen besser zu platzieren, sammelt der Konzern in großem Stil Daten. Mit Hilfe von Tools wie Google Analytics oder Google Ad Manager, die viele Webseiten einbauen, lassen sich Nutzer:innen über zahlreiche Dienste hinweg tracken.

Dagegen hilt auch der Private Mode von Browsern nur bedingt. Zwar bleiben dabei etwa Cookies vergangener Browsing-Sessions außen vor, allerdings werden Daten der aktuellen Session, IP-Adressen, Geräteinformationen und andere Informationen übertragen. Mit diesen lassen sich weiterhin einzelne Nutzer:innen identifizieren, ihre Vorlieben und Gewohnheiten landen dann in Profilen, mit denen Google sein Geld verdient.

Nicht gut genug aufgeklärt

Eingereicht wurde die Klage bereits im Vorjahr, Google stellte jedoch einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Diesen hat letzte Woche eine Bundesrichterin im nördlichen Kalifornien abgewiesen und somit den Weg für das Hauptverfahren freigemacht, berichtet Heise. Sollte Google beziehungsweise die Konzernmutter Alphabet das Verfahren verlieren, könnte das Google fünf Milliarden US-Dollar oder mehr kosten.

Google macht unter anderem geltend, in seinen Datenschutzbestimmungen über die Sammelpraxis aufzuklären. Zudem mache der eigene Chrome-Browser beim Wechsel in den „Incognito Mode“ darauf aufmerksam, dass dieser Modus keinen vollständigen Schutz biete.

Aus Sicht der Richterin waren die Einwände nicht gut genug. Basierend auf der Darstellung Googles hätten sich die Kläger:innen darauf verlassen können, dass ihre Daten nicht bei Google landen würden, wenn sie im Private Mode unterwegs sind. Auch seien die Fälle nicht verjährt, beschied die Richterin dem Unternehmen in ihrem Urteil.

Google zunehmend unter Beschuss

Für seine aggressive Datensammelei und das Geschäftsmodell personalisierter Werbung steht Google seit jeher in der Kritik. Wirksamer gesetzlicher Schutz vor dieser Praxis, etwa mit einer starken ePrivacy-Verordnung auf EU-Ebene, lässt zwar weiterhin auf sich warten. Allerdings steigt seit Jahren der gesellschaftliche und politische Druck gegen diese Form der Überwachung und seine negativen Begleiterscheinungen.

Erst jüngst bildete sich etwa im EU-Parlament eine Anti-Tracking-Koalition, die auf eine starke Regulierung des Geschäftsmodells drängt. Die USA begegnen dem Problem bislang auf kartellrechtlicher Ebene. Gegen den Marktführer bei der Online-Werbung sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, zudem könnten die Demokraten ihre Mehrheit im Kongress für gesetzliche Maßnahmen nutzen.

Reagierend auf das sich wandelnde Klima hat Google kürzlich angekündigt, in seinem Chrome-Browser künftig auf granulares Tracking mittels bestimmter Cookies zu verzichten. Stattdessen sollen die Daten von Nutzer:innen in sogenannte „Kohorten“ eingeteilt werden, was die Identifikation Einzelner erschweren soll. Datenschutzexperten bleiben jedoch skeptisch, zudem könnte der Schritt sogar die Marktmacht Googles weiter stärken. Dagegen dürften wohl weder potenzielle Imageschäden noch Milliardenstrafen helfen, sondern nur der gesetzliche Hebel.

Über den Autor/ die Autorin

tomas

Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Er ist unter +49-30-92105-9861 oder tomas@netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar und twittert mal mehr, mal weniger unter @tomas_np

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