Geschlechtsneutrale Formulierung

„Ehemann“ und „Ehefrau“ werden bei Steuererklärung zu „Person A und B“

15.04.2020
Lesedauer: 2 Minuten
Eine alljährliche Pflicht: Die Steuererklärung. Foto: dpa/Oliver Berg

Berlin In den Vordrucken für die Steuererklärung von Ehepartnern soll nach Plänen der Bundesregierung die Bezeichnung „Ehemann“ und „Ehefrau“ durch die geschlechtsneutralere Form „Person A“ und „Person B“ ersetzt werden.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. „Die Bundesregierung plant eine geschlechterneutrale Ausgestaltung der papiergebundenen Steuererklärungsvordrucke und der Formulare der elektronischen Steuererklärung“, heißt es darin.

„Damit die Attribute ,Ehemann’ und ,Ehefrau’ zugunsten der neutraleren Form ,Person A’ und ,Person B’ entfallen können, müssen aber die Finanzverwaltungen der Länder in die Lage versetzt werden, unabhängig von der Art der Übermittlung der Steuererklärung sowie der Reihenfolge und Bezeichnung der steuerpflichtigen Personen in der Steuererklärung die jeweiligen individuellen Angaben der beiden zusammenveranlagten Personen mit Hilfe der Steueridentifikationsnummer eindeutig zuordnen zu können“, erklärt das Ministerium. Da hierfür tiefgreifende Änderungen der Verfahren und Programme erforderlich sind, sei die Umstellung nur langfristig umsetzbar.

„Die Berücksichtigung von Gendergesichtspunkten hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Dies gilt insbesondere auch bei der Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke. Entsprechender Handlungsbedarf wurde erkannt“, betont die Regierung.  Wie aus der Anfrage hervorgeht, ist die Zahl der amtlichen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von 2017 auf 2018 um 22.000 gestiegen. Im Jahr 2018 gab es demnach 37.000 Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren und 38.000 eingetragene Partnerschaften. Im Jahr davor registrierten die Behörden dagegen noch 53.000 Partnerschaften. Die Ehe steht gleichgeschlechtlichen Partnern erst seit dem 1. Oktober 2017 offen. Für 2019 gibt es noch keine Daten.

„Trotz des langen und in vielen Punkten erfolgreichen Weges zur Gleichberechtigung bestehen nach wie vor noch Ungerechtigkeiten bei der steuerlichen Gleichbehandlung. Es ist mir schleierhaft, warum die Bundesregierung so lange braucht, um längst überfällige Anpassungen diskriminierungsfreier Steuerformulare vorzunehmen“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand. „Das Problem besteht nicht erst seit gestern und wirkt auf viele gleichgeschlechtliche Paare ausgrenzend. Hier ist dringend Nachbesserung erforderlich. Daher fordere ich die Bundesregierung dazu auf, die strukturellen Schwächen zu beheben und zügig ihre Pläne umzusetzen.“

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