Wichtiger als die Frage der Spitzenkandidatur, die am Montag verkündet wird, ist ein Blick ins Programm zur Bundestagswahl. Dabei wird deutlich: Die Grünen glauben an die Weisheit des Staates, de die Unternehmen noch stärker regulieren und Spitzenverdiener zusätzlich zur Kasse bitten soll.
„Regieren auf Augenhöhe mit der Zukunft“ versprechen die Grünen in ihrem Wahlprogramm. Aber auf Augenhöhe mit der Wirtschaft sind sie offenkundig nicht – und mit den Klimaaktivisten, die noch radikalere Gesellschaftsveränderungen einfordernden, auch nicht immer. „Die Grünen wollen eine andere Gesellschaft“, bilanzierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unlängst nach der Vorstellung des 137-seitigen Papiers. Fridays for Future kritisierte hingegen, die Grünen blieben „meilenweit hinter ihren Versprechen an eine 1,5-Grad-konforme Politik zurück“ (so Carla Reemtsma), weil der im Programm geforderte CO2-Preis von 60 Euro „viel zu niedrig“ sei.
Das ist der Preis des Abschieds aus der Opposition, der nach den Wahlen im September endlich gelingen soll. Ob Annalena Baerbock oder Robert Habeck dabei als Spitzenkandidat antreten wird, entscheidet sich am Montag. Tatsächlich haben die Grünen erstmals seit ihrer Gründung 1980 sogar eine gewisse Chance, das Kanzleramt zu übernehmen, entweder mit einer Ampelkoalition (Grüne, SPD, FDP) oder mit einem Links-Bündnis zusammen mit Sozialdemokraten und Die Linke. Oder gar wie in Baden-Württemberg als stärkere Kraft in einer Regierung mit der Union. Wer zur Nummer 1 werden will, muss Wähler in der Mitte von sich überzeugen und kann keine Wirtschaftsfeindlichkeit predigen. Aber wer sich zugleich als „führende Kraft der linken Mitte“ (Habeck) begreift, darf der eigenen Klientel dabei nicht den Rücken zukehren.
Kosten der „Energierevolution“
Das Wahlprogramm sieht massive Mehrausgaben in der Klimapolitik ebenso wie in der Sozialpolitik vor und dazu ein Investitionsprogramm von jährlich 50 Milliarden Euro – für den Bahnverkehr, den ÖPNV, ein „lückenloses Fahrradnetz“, eine „Mobilitätsgarantie“ auf dem Land, erneuerbarer Energien und zur Sanierung maroder Infrastruktur. Zugleich soll die Einnahmeseite verbessert werden durch Steuererhöhungen und Vermögensabgaben. Das ist eine Wette aufs Ungewisse: Steigen die finanziellen Belastungen weiter in einem Land, das bereits jetzt weltweit ganz vorne bei Steuern und Abgaben liegt, dürften weitere Unternehmen und Leistungsträger nach Standortalternativen im Ausland suchen.
Eine „massive Ausbauoffensive für die Erneuerbaren“, versprechen die Grünen, damit „die Sektorenkoppelung vorankommt und Strom zu verlässlichen und wettbewerbsfähigen Preisen vorhanden ist“. Nicht nur der Strom, auch das Benzin in den Autos, Kerosin im Flugzeugtank, Öl in der Heizung und Gas im Industriebetrieb solle auf erneuerbare Energien umgestellt werden: „Das ist nichts weniger als eine Energierevolution“, so das Programm. Ein Preisschild wird hier nicht genannt. Aber Revolutionen waren in der Geschichte nie zum Nulltarif zu bekommen. Und die Umsetzung dieser Ziele muss rasch geschehen, weil der für 2038 vereinbarte Ausstieg aus der Kohle nun schon „bis 2030 zu vollenden“ sei. Für die verbleibenden Jahre soll die Kohle-Verstromung mit einem „lenkenden CO2-Preis“ verteuert werden.
Immerhin sollen im Gegenzug die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien-Gesetz) gesenkt und die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurückgegeben werden, „und zwar fair aufgeteilt pro Kopf“. So würden Geringverdiener und Familien entlastet „und vor allem Menschen mit hohen Einkommen belastet“. Aber welchem Einkommen es teurer werden soll, verraten die Grünen nicht.
Wie funktioniert „kein Müll mehr“?
Viele Belastungen kommen auf Unternehmer zu. „Wir schaffen die gesetzlichen Grundlagen dafür, um alle Produkte lange zu verwenden, reparieren und recyceln zu können“, wird versprochen. „Im Ergebnis heißt das bis 2050: kein Müll mehr.“
Im Ergebnis heißt das aber auch: Wer etwas produziert, muss künftig eine Reparaturwerkstatt einplanen. Das mag in vielen Fällen vernünftig sein. Aber bis zu welchem Punkt soll die löbliche Müllvermeidungsstrategie gehen? Dass ein Hersteller von Handys eine technische Nachrüstung ermöglicht, wenn die Prozessorentwicklung so weit vorangeschritten ist, dass ein mobiles Telefon nicht mehr im Netz angemessen mitsurfen kann? Diskutabel, allerdings um den Preis einer deutlichen Verteuerung der Geräte, weil der Absatz sinken würde. Oder dass ein Produzent von Kugelschreibern die Reparatur garantiert, wenn die Bügelklammer zur Befestigung an der Brusttasche des Businesshemdes abbricht? Und die leere Tintenmine nicht auswechselt, sondern nachfüllt? Beide Beispiele sind absurd. Aber ansonsten funktioniert die angestrebte Kreislaufwirtschaft mit dem „Kein-Müll-mehr“-Ziel nicht.
Vor Eingriffen ins Privatrecht gibt es keine Scheu. Zukünftig solle „mindestens ein Drittel der Vorstandssitze größerer und börsennotierter Unternehmen bei einer Neubesetzung an eine Frau gehen“, wird da gefordert. In den Aufsichtsräten wolle man sogar „40 Prozent anstreben“. Zur Verdeutlichung: es geht hier nicht um Konzerne in der öffentlichen Hand, sondern um private Unternehmen. Man kann dies als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter feiern – aber spätestens dort, wo sich keine geeigneten Frauen zur Verfügung stellen, geraten derartige Quoten zum Verbot, gute Männer in die Gremien zu berufen. Offen bleibt lediglich, ab welchem Umsatz und welcher Mitarbeiterzahl es sich um „größere Unternehmen“ handelt.
Frauen sollen auch in der Digitalwirtschaft stärker zum Zuge kommen. „Freiwillige und verpflichtende Maßnahmen für die Unternehmen sind notwendig“, erklärt das Programm in aller Offenheit, „um diskriminierungsfreie Arbeitsplätze und einen gleichberechtigten Zugang zu Gestaltungspositionen in der digitalen Transformation zu ermöglichen“. Verpflichtende Maßnahmen – hier zeichnet sich eine gesetzliche Bevormundung ganzer Branchen ab.
Der Staat als besserer Unternehmer
Die Überzeugung, der Staat sei der bessere Unternehmer, schimmert ohnehin immer wieder durch. Beispiel Reise- und Tourismuswirtschaft: Sie sei „durch die Corona-Krise schwer getroffen“ heißt es richtigerweise, und darum wollen die Grünen „ihr wieder auf die Beine helfen und zugleich den Nach-Corona-Tourismus klimaschonender, ökologischer und sozial nachhaltiger gestalten“. Natürlich ist eine klimagerechte Wirtschaft anzustreben. Aber touristische Unternehmen werden dies mutmaßlich selbstständig hinbekommen, weil die Kunden sich entsprechende Innovationen wünschen – der Staat sollte sich da wirklich nicht über ein Mindestmaß hinaus einmischen, zumal die Grünen zugleich versprechen, man wolle den Mittelstand mit „schnelleren Planungen und Genehmigungen und einer effizienten, digitalen Verwaltung unterstützen“. Man sieht schon die neuen Formulare, Statistiken und Berichtspflichten, die den Unternehmern die Puste nehmen werden auf dem Weg zum ökologischen Wirtschaften. Ist das wirklich “bürgerlich”?
Die Grünen versprechen im Programm, Deutschland als „Hightech-Standort auszubauen“. Leider waren vor knapp drei Jahren gerade die Berliner Grünen maßgebliche daran beteiligt, dass Google die geplante Gründung eines Campus zur gezielten Förderung von Start-ups aufgeben musste. Ähnliche Beispiele gibt es aus nahezu allen Bundesländern zu vermelden. So schön das Programm an dieser Stelle klingt, sorgen doch immer wieder grüne Ängste vor einer „Gentrifizierung“ von Stadtteilen, vor Grundwasserschäden bei der Ansiedlung von Unternehmen oder vor der Zerstörung des Biotops eines zuvor wenig bekannten Molches für eine ausgesprochen innovationsfeindliche Haltung der Partei.
Nochmals verschärft werden soll das gegen den Widerstand der Wirtschaft und des Mittelstands gerade vom Bundeskabinett beschlossene Lieferkettengesetz, das Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeiter (ab 2023) darauf verpflichtet, bei jedem Sub- und Subsubunternehmen bis ins letzte Glied einer Produktion auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu achten. Die Grünen wollen zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung einführen, über die ein Unternehmer vor Gericht gezerrt werden kann, wenn an irgendeinem Glied seiner für einen Mittelständler kaum zu überprüfenden und im Detail auszuleuchtenden Lieferkette Lohndumping, Kinderarbeit oder ein ökologiefeindlicher Abbau von Rohstoffen nachgewiesen oder zumindest behauptet werden kann.
Steuererhöhungen für Spitzenverdiener
Erhöht werden sollen Steuern für Besserverdienende. Liegt der Spitzensteuersatz bislang bei 42 Prozent und beginnt bei einem Einkommen von 58.000 Euro, soll ein neuer Satz von 45 Prozent hinzukommen, der ab 100.000 Euro zuschlägt. Ab 250.000 Euro werden es nach Vorstellungen der Grünen gar 48 Prozent. Hingegen soll der Grundfreibetrag der Einkommensteuer gesenkt werden „um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten“. Geplant ist zudem eine Vermögenssteuer in Höhe von jährlich ein Prozent für Personen, die mehr als zwei Millionen Euro besitzen.
An anderer Stelle soll dieses Geld ausgegeben werden: Etwa für eine „Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut“ oder dafür, dass Kinder in Familien im Hartz-IV- oder Kinderzuschlags-Bezug“ für die Schule „einen Laptop erhalten, wenn sie diesen benötigen“. Das Ziel ist aller Ehren wert: Aber ist das eine Aufgabe des Bundes?
Hartz IV soll durch eine „Garantiesicherung“ abgelöst werden. Das wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen (immerhin gebunden an ein Bedürftigkeitskriterium). Der gesetzliche Mindestlohn, der gerade erst zum Jahresbeginn auf 9,50 Euro gestiegen war, soll „sofort auf 12 Euro“ angehoben werden. Die private Krankenversicherung wird nach der Idee der Grünen abgeschafft und anstelle der „Zwei-Klassen-Medizin“ wird eine „solidarisch finanzierte Bürgerversicherung“ verlangt. Gefordert wird ein Recht auf Homeoffice, wie es aktuell auch die SPD verlangt. Zusätzlich muss aber ein Arbeitsplatz im Unternehmen „ebenfalls allen zur Verfügung stehen“.
Für Immobilienbesitzer, unter denen es viele private Investoren auf der Suche nach einer Alterssicherung gibt, würde eine grüne Politik teuer werden. Der Berliner Mietendeckel, der soeben vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, soll unter einem anderen Begriff Vorbild werden für den Bund. „Konkret wollen wir Mietobergrenzen im Bestand mit einem Bundesgesetz ermöglichen und die Mietpreisbremse entfristen und nachschärfen“, heißt es im Programm.
Am Mietendeckel wird festgehalten
Das würde den Export der Unvernunft der Berliner Landesregierung auf die Bundesebene bedeuten: Denn zwar weist der Karlsruher Spruch vom Donnerstag eine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis dem Bund zu, und erste Reaktionen führender Grünen nach der Verkündung des Urteils forderten denn auch gleich einen Mietendeckel für ganz Deutschland – allen voran Antje Kapek, Fraktionschefin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Und die Grüne Jugend nimmt den Karlsruher Spruch zum Anlass, die Enteignung von Wohnungskonzernen zu fordern. Aber wenn das ideologische Experiment der rot-rot-grünen Landesregierung in der Hauptstadt für eine Lehre gut war, dann die, dass der Wohnungsmarkt in der Folge massiv eingebrochen war und die Suche nach Mietobjekten in Berlin deutlich erschwert wurde – denn Wohnungsbesitzer tendierten deswegen dazu, ihre Wohnung lieber zum Marktpreis an (in der Regel eher gut betuchte) Interessenten zu verkaufen anstatt sie oft ohne Rendite weiterhin zu vermieten. Andere Wohnungsbesitzer sahen sich nicht mehr in der Lage, obligatorische Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durchzuführen. Der Mietendeckel hat damit die Quantität wie Qualität der Mietobjekte in Berlin spürbar gesenkt. Und nun wollen die Grünen dieses Muster auf ganz Deutschland übertragen, wenn sie nach dem September mutmaßlich mitregieren oder sogar das Kanzleramt übernehmen.
Die „Entfristung und Nachschärfung der Mietpreisbremse“ soll reguläre Mieterhöhungen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden. Zur Erinnerung: Auf Initiative der SPD war dieses Instrument 2015 vom Bundestag beschlossen worden. Es sieht vor, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mietpreisbremse für verfassungskonform erklärt, weil sie „nicht über das notwendige Maß hinaus“ in Eigentumsrechte eingreife.
Einfamilienhäuser verhindern
Die unlängst erneut aufgeflammte Diskussion über ein Verbot von Einfamilienhäusern versuchen die Grünen im Wahlprogramm zu umgehen. Tatsächlich hatte aber auch kein führender Grünen-Politiker eine solche Forderung je erhoben. In einem Interview äußerte Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter im Februar jedoch Verständnis dafür, dass ein Hamburger Bezirksamt wegen der „dramatischen Wohnungsnot“ keine Baugenehmigungen mehr für Einfamilienhäuser erteilen wollte. Das mag regional wegen Bauplatzmangels ja durchaus berechtigt sein. Aber seine grundsätzliche Aversion gegen diese Wohnform hatte Hofreiter gleichwohl deutlich gemacht: „Einparteienhäuser verbrauchen viel Fläche, viele Baustoffe, viel Energie, sie sorgen für Zersiedelung und damit auch für noch mehr Verkehr“, so der Fraktionschef zum „Spiegel“, darum sollten Kommunen durch Bebauungspläne dafür sorgen, dass der knappe Raum in Ballungsgebieten „bestmöglich“ genutzt werde, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – also Mehrfamilien- statt Einfamilienhäuser unter der auch im Wahlprogramm auftauchenden und vom Kern ablenkenden Forderung: „Erwerb von Wohneigentum erleichtern.“
Wohneigentum ja, Einfamilienhäuser nein: Diese Argumentation entspricht voll und ganz einem Antrag, der auf dem Bielefelder Grünen-Parteitag im November 2019 beschlossen wurde. Demnach sollen „Privilegien für Flächenverbrauch wie das erleichterte Baurecht im Außenbereich“ gestrichen werden. Baustoffe würden durch ihre CO2-Bepreisung verteuert. Für die Bauordnungen der Länder wird die Verankerung von „Ressourcenschutz und -effizienz“ verlangt. Im Bodenschutzgesetz soll ein Schutzstatus für unversiegelten Boden „mit Festlegung eines bis 2035 auf Netto-Null sinkenden Flächenverbrauchs“ durchgesetzt werden. Ein „Programm für flächensparendes Wohnen“ wird gefordert. Mit anderen Worten: Einfamilienhäuser sollen nicht verboten, aber ihr Bau weitgehend unmöglich gemacht werden. Und wo er doch möglich bleibt, würden nur zahlungskräftige Häuslebauer zum Zuge kommen, die sich verteuerte Baustoffe und Grundstücke leisten können. Auch so funktioniert Umverteilung von unten nach oben.
Deutschland und die alte Idee einer Räterepublik
Im Wahlprogramm werden derartige Details nicht ausgeführt. Es heißt lediglich kurz und bündig, mal wollen „ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen vorantreiben“ mittels eines „Gebäude-Ressourcen-Gesetzes“. Einen Entwurf zu diesem Gesetz gibt es im Bundestag übrigens schon. In ihm bemängelt die Grünen-Bundestagsfraktion, dass Einfamilienhäuser „besonders viele Ressourcen verbrauchen“ und „zudem verschleißen sie extrem viel Bauland und Infrastruktur“. Aus jenen europäischen Ländern, die eine höhere (Großbritannien, Niederlande, Belgien) oder vergleichbare Bevölkerungsdichte (Schweiz, Liechtenstein) wie Deutschland haben, sind vergleichbare Initiativen nicht bekannt.
Zum Stichwort „Wohnen“ finden sich etliche weitere Forderungen, die dem Image der Grünen als Verbots- und Regulierungspartei gerecht werden. So sollen Maklerprovisionen, die bislang in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen, per Gesetz auf zwei Prozent begrenzt werden. Und ins Grundgesetz soll „das Recht auf Wohnen“ aufgenommen werden.
Die parlamentarische Demokratie soll modifiziert werden durch „Bürger*innenräte“, deren Alltagsexpertise „direkter in die Gesetzgebung einfließen“ soll. Einmal abgesehen von der Frage, ob es beim korrekten Gendern nicht “Bürger*innenrät*innen” heißen müsste: Die Grünen nutzen jede Gelegenheit, um sich in Abgrenzung von der AfD als Wächter der Verfassung zu profilieren. Doch von der repräsentativen Demokratie sind sie offenkundig nicht grundsätzlich überzeugt, darum sollen den gewählten Abgeordneten Räte zur Seite gestellt werden. Hier immerhin dürften sich die Grünen-Kritiker von Fridyas for Future freuen: Auch deren deutsches Gesicht, Luisa Neubauer, selbst Mitglied der Grünen, hat wiederholt deutlich gemacht, dass nach Ansicht der Klimaaktivisten das demokratische System in Deutschland nicht entschieden genug auf die Klimaveränderung reagiere. So rückt die Räterepublik Deutschland ein Stück näher.