Die geplante bundeseinheitliche Notbremse zur Bekämpfung der Pandemie bringt den Handel in Aufruhr. Nun sollen juristische Schritte den Dauer-Lockdown verhindern.
Düsseldorf Mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Einführung einer bundesweiten „Corona-Notbremse“ hat die Bundesregierung den Handel endgültig gegen sich aufgebracht. So hat sich jetzt eine Gruppe von Händlern und Gastronomen zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen.
„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport, dem Handelsblatt. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen“, sagt von Preen. Das Ziel: eine Rücknahme des Lockdowns für den Handel oder eine Entschädigung der erlittenen Verluste.