EINZELHANDEL

Unternehmen bereiten Verfassungsklage gegen das Infektionsschutzgesetz vor

15.04.2021
Lesedauer: < 1 Minute
Modeladen in Hamburg Beteiligt sind an der Klage-Initiative unter anderem Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor. (Foto: dpa)

Die geplante bundeseinheitliche Notbremse zur Bekämpfung der Pandemie bringt den Handel in Aufruhr. Nun sollen juristische Schritte den Dauer-Lockdown verhindern.

Düsseldorf Mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Einführung einer bundesweiten „Corona-Notbremse“ hat die Bundesregierung den Handel endgültig gegen sich aufgebracht. So hat sich jetzt eine Gruppe von Händlern und Gastronomen zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen.

„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport, dem Handelsblatt. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen“, sagt von Preen. Das Ziel: eine Rücknahme des Lockdowns für den Handel oder eine Entschädigung der erlittenen Verluste.

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

8 − sechs =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Nach Berichten über Menschenrechtsverletzungen in Uiguren-Region
27.11.2024
Thyssenkrupp-Krise
26.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien