Für Privatkunden

Strafzins der Postbank schon ab 50.000 Euro

02.06.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Ab dem 21.Juni müssen alle vermögenden Privatkunden, die ein neues Konto bei der Postbank eröffnen, „Verwahrentgelt“ zahlen. - Bild: EPA

Wer ein Konto bei der Postbank eröffnet, sollte genau hinschauen: Nach Informationen der F.A.Z. sinkt für alle Privatkunden vom 21. Juni an für neue Konten der bisherige Freibetrag auf Girokonten und auf Tagesgeldkonten. Weitere Geschäftsbanken dürften nachziehen.

Die Deutsche Bank zündet die nächste Stufe im Kampf gegen neue Privatkunden, die Einlagen zu ihr bringen wollen. Nach Informationen der F.A.Z. müssen alle Privatkunden, die ein neues Konto bei der Deutsche-Bank-Marke „Postbank“ eröffnen, vom 21. Juni an schon ab einem Guthaben von 50.000 Euro auf Girokonten und ab 25.000 Euro auf Tagesgeldkonten minus 0,5 Prozent „Verwahrentgelt“ zahlen. Bisher liegt der Freibetrag, bis zu dem die Deutsche Bank keine „Strafzinsen“ erhebt, bei 100.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für Bestandskonten und für alle Neukunden, ob bei der Marke Postbank oder der Deutschen Bank.

Im Geschäft mit Unternehmen erheben Banken schon lange negative Zinsen auf die bei ihnen anlegten liquiden Mittel. Im Geschäft mit Privatkunden dagegen haben sich viele Geschäftsbanken nur schrittweise getraut, die negativen Zinsen „weiterzureichen“, die ihnen seit 2015 auf ihre eigenen Einlagen bei der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Inzwischen aber verlangen mehr als 400 Banken und Sparkassen in Deutschland von ihren Privatkunden negative Zinsen. Dabei bitten sie auch Bestandskunden zur Kasse. Das wird nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings vermutlich aufwendiger.

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