Abgesagte Weihnachtsmärkte

Schausteller fordern neue Staatshilfen

29.11.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Umsonst aufgebaut: Buden auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt Foto: Daniel Karmann / dpa

Corona-Kontrollen werden verstärkt, Gäste bleiben aus, vielerorts werden Weihnachtsmärkte ganz abgesagt. Nun wollen sich die Schausteller einen Teil ihres Umsatzes durch den Staat ersetzen lassen.

Angesichts der Absage vieler Weihnachtsmärkte hat der Deutsche Schaustellerbund massive staatliche Finanzhilfen gefordert. »Es muss eigentlich zu einer hundertprozentigen Entschädigung kommen. Mindestens brauchen wir wie im vergangenen Jahr eine November- und Dezemberhilfe. Sonst stehen viele Schausteller vor dem Aus«, sagte Albert Ritter, Präsident des Verbandes.

Unter den Schaustellern herrschten Verzweiflung und Wut, sagte Ritter. Sie fühlten sich von der Politik im Stich gelassen. Es sei unverständlich, warum Weihnachtsmärkte mit 2G-Regeln abgesagt würden, während nebenan die Gastronomie geöffnet habe. »Wenn Weihnachtsmärkte an der frischen Luft abgesagt werden, treffen sich die jungen Leute zu Hause, das macht keinen Sinn«, so Ritter.

Der Bund hatte angekündigt, Betreiber von Weihnachtsmärkten stärker zu unterstützen. Der geschäftsführende Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte am Mittwoch gesagt, dabei gehe es etwa um einen erleichterten Zugang zu Eigenkapitalzuschüssen.

Die bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe ist bis Ende März 2022 verlängert worden. Dabei bekommen von der Pandemie belastete Firmen betriebliche Fixkosten erstattet. Das Wirtschaftsministerium hatte erklärt, bereits jetzt könnten Aussteller auf Weihnachtsmärkten die geltende Überbrückungshilfe III Plus erhalten, für sie »besonders relevant« sei die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware.

Bei den milliardenschweren November- und Dezemberhilfen waren im vergangenen Jahr Firmen unterstützt worden, die wegen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Die Höhe einer Kostenpauschale betrug bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes im Vorjahr. sbo/dpa

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