Kontrollen von Kunden

Handelsverband sichert Klägern gegen 2G Unterstützung zu

16.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Bild: dpa/Annette Riedl

Die Einführung der 2G-Regel ist eine große Belastung für den Einzelhandel, der die Kontrollen durchführen muss. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg fordert eine Abschaffung – und sichert klagenden Händlern Unterstützung zu.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg will Einzelhändler unterstützen, die in der Region vor den Verwaltungsgerichten gegen die 2G-Regel klagen. Die derzeit geltenden Maßnahmen müssten in Frage gestellt werden, sagte Geschäftsführer des Handelsverbandes, Nils Busch-Petersen, am Donnerstag der rbb-Abendschau.

Einen größeren Corona-Ausbruch im Handel habe es bislang nicht gegeben. „Unsere Hygienekonzepte reichen eigentlich aus“, zeigte sich Busch-Petersen überzeugt.

Ladenpersonal müsse „Hilfspolizei spielen“

Busch-Petersen kritisierte, dass das Ladenpersonal in der Pandemie eine Art „Hilfspolizei“ spielen und dabei Beleidigungen und Übergriffe aushalten müsse. „Das ist so unerträglich, was wir da jeden Tag auf den Tisch kriegen“, sagte Busch-Petersen. Das Ladenpersonal, im Einzelhandel überwiegend Frauen, müsse „als Prellbock“ herhalten. Wenn eine 2G-Regel gewollt sei, dann müsse sie anders kontrolliert werden. „Wer das will, muss es anders kontrollieren oder uns wenigstens von der Vollkontrolle befreien“, so Busch-Petersen.

Die an einigen Orten bereits eingeführte Bändchen-Regelung sei keine echte Lösung. Sie sei zwar eine gewisse Entlastung, aber dennoch sei es ein zu großes Hindernis, an jedem Eingang seinen Ausweis zeigen zu müssen, so Busch-Petersen. Er bezeichnete die derzeitige Situation mit dem Vorzeigen von Dokumenten und Ausweis als „schlimmer als jeder Grenzübertritt zu DDR-Zeiten“. Besser sei eine Regelung mit stichprobenartigen Kontrollen.

In Niedersachsen wurde 2G-Regel im Einzelhandel gekippt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen am Donnerstag gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht.

Bei Gerichten in ganz Deutschland sind inzwischen Klagen gegen die 2G-Regel eingegangen. Doch gibt es bislang keine einheitliche Linie der Richter. In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Kaufhauskette Woolworth gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden.

Viele Händler klagen – neben den Belastungen für die Mitarbeiter:innen – über massive Umsatzeinbrüche durch die Einführung der 2G-Regel, und das im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Seit nur noch Geimpfte und Genesene in vielen Geschäften einkaufen dürften, seien die Besucherzahlen deutlich zurückgegangen. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien.

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