Produkte von Drittanbietern

Gefährliche Haartrockner und Schlafanzüge – US-Behörde verklagt Amazon

15.07.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Amazon-Logo (Symbolbild) - Foto: Pascal Rossignol / REUTERS

Es geht um Hunderttausende Artikel mit teils riskanten Fehlfunktionen: US-Verbraucherschützer haben Amazon verklagt. Der Versandriese fühlt sich unfair behandelt.

Dem weltweit größten Onlinehändler Amazon droht eine Klage der US-Verbraucherschutzbehörde CPSC wegen Mängeln bei der Produktsicherheit von Drittanbietern.

»Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir mit diesen massiven Drittanbieter-Plattformen effizienter umgehen können und wie wir die amerikanischen Verbraucher, die sich auf sie verlassen, am besten schützen können«, sagte der CPSC-Vorsitzende Robert Adler am Mittwoch.

Der in Seattle ansässige E-Commerce-Riese sei dafür verantwortlich, Hunderttausende gefährlicher Produkte zurückzurufen, da sie ein ernsthaftes Verletzungs- oder Todesrisiko für Verbraucher darstellen würden, begründete die CPSC ihre Entscheidung zur Klageeinreichung.

Zu den Produkten gehörten 24.000 Kohlenmonoxid-Detektoren, die im Ernstfall nicht anschlugen, fast 400.000 Haartrockner, denen die erforderliche Sicherung gegen einen möglichen Stromschlag fehlte, und »zahlreiche« Kinderschlafanzüge, die Feuer fangen konnten.

Amazon erklärte, es habe »den Großteil« der fraglichen Produkte von seiner Plattform entfernt und Kunden volle Rückerstattungen gewährt. Es sei allerdings »unklar«, warum die CPSC das Angebot des Unternehmens abgelehnt habe, das Rückrufprogramm auch um Produkte zu erweitern, die von Dritten verkauft wurden, und nun über eine Klage Maßnahmen erzwingen wolle, die nahezu identisch mit den Schritten seien, die Amazon bereits ergriffen habe.

Angriff auf Kartellrechtsexpertin

Erst Ende Juni hatte Amazon mit einer Attacke auf eine andere Verbraucherschutzbehörde für Aufsehen gesorgt. Damals ging der Konzern auf die Juristin Lina Khan los. Sie gehört zum neuen Führungsgremium der US-Kartellaufsichtsbehörde FTC und gilt als ausgewiesene Kartellrechtsexpertin.

Amazon verlangte nun, dass Khan sich aus Untersuchungen seiner Wettbewerbsposition heraushalten soll, weil sie voreingenommen sei. Der Konzern reichte einen entsprechenden offiziellen Antrag bei der FTC ein.

Die FTC ist in den USA für Verbraucherschutz zuständig und führt auch Wettbewerbsuntersuchungen durch. Die 32-jährige Khan machte vor einigen Jahren mit einem Papier zu Amazon auf sich aufmerksam, in dem sie argumentierte, dass gängige US-Ansätze zur Einschätzung der Wettbewerbslage im Bezug auf Internet-Unternehmen versagten. 

jok/Reuters

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

acht − zwei =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Nach Berichten über Menschenrechtsverletzungen in Uiguren-Region
27.11.2024
Thyssenkrupp-Krise
26.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien