Corona-Impfpflicht für Pfleger

Experten befürchten Kündigungswelle

12.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Impfpflicht für das Gesundheitspersonal ist das eine. Aber was ist mit den Bewohnern und Patienten, müssten diese dann nicht auch alle geimpft werden? Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

„Die Pflegebombe ist jetzt scharf gestellt“: Patientenschützer und Pflegeheime fürchten Bumerang-Effekt durch die Impfpflicht.

Vor kurzem noch undenkbar, jetzt ist sie da: Seit Freitag gibt es in Deutschland wieder eine Impfpflicht, auch wenn sich diese zunächst nur auf das Gesundheitspersonal bezieht. Die Neuregelung wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen und soll ab Mitte März umgesetzt werden. Doch schon jetzt herrscht großes Unverständnis bei den Betroffenen.

„Wenn nun die Pfleger zur Impfung verpflichtet werden, um die ihnen anvertrauen Menschen zu schützen, sie dann aber gefährdete Menschen pflegen sollen, die sich selbst nicht durch eine Impfung schützen – das wäre eine absurde Situation!“, sagt Prof. Alexander Schraml (57) zu BILD.

Der Vorstand des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) fordert, dass „Bewohnerinnen und Bewohner nur bei Impfschutz aufgenommen und Besuchende nur bei Impfschutz zugelassen werden dürfen“. Noch verhindere dies jedoch der Versorgungsauftrag der Pflegeheime. „Fälle wie zuletzt in Rudolstadt zeigen aber, dass längst nicht in allen Pflegeheimen die Impfquote der Bewohner hoch genug ist.“

Es sei dem professionellen Pflegepersonal zudem nicht vermittelbar, dass in diesem Bereich auch getestete, aber ungeimpfte Besucher auf teilweise ungeimpfte Bewohner treffen, meint Schraml.

„Pflegebedürftige sind die Leidtragenden“

Er erhält dabei Unterstützung von Eugen Brysch (59), Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Zwar seien noch immer mehr Alte geimpft als Pflegepersonal, aber „mit der politischen Entscheidung für eine berufsbezogene Impfpflicht wurde die Pflegebombe jetzt scharf gestellt“.

Wenn diese im Frühjahr explodiere, „sind hunderttausende Pflegebedürftige die Leidtragenden. Denn für zu viele Beschäftigte wird das ein weiterer Kündigungsgrund sein“, so Brysch zu BILD.

Prof. Schraml fordert deshalb statt einer auf einzelne Einrichtungen bezogene die allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung – „anders geht es nicht“, sagt er.

„Meine große Hoffnung besteht darin, dass es sich bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur um einen Versuchsballon der Politik handelt und diese bis zu deren Inkrafttreten Mitte März in eine allgemeine Impfpflicht umgewandelt wird.“

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