Schutz von Bienen

EuGH bestätigt Verbot von Bayer-Insektiziden

06.05.2021
Lesedauer: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof hat im Rechtsstreit um bienenschädliche Insektizide sein Urteil gefällt: Die Richter des obersten EU-Gerichts bestätigten das Teil-Verbot von drei Insektiziden zum Schutz von Bienen.

Der Europäische Gerichtshof hat das teilweise Verbot von bestimmten Insektiziden zum Schutz von Bienen bestätigt und deren Verwendung bei bestimmten Kulturen verhindert. Das Gericht wies die Berufung des Bayer-Konzerns ab, der damit die Entscheidung eines anderen EU-Gerichts kippen wollte. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hatte 2018 Beschränkungen beim Einsatz von drei Insektiziden verhängt.

Das Urteil betrifft drei Wirkstoffe Imidacloprid, entwickelt von Bayer CropScience, Clothianidin, entwickelt von Takeda Chemical Industries und Bayer CropScience, sowie Thiamethoxam von Syngenta.

Enttäuschung bei Bayer

„Bayer ist enttäuscht darüber, dass die wesentlichen Aspekte dieses Falles vom Gericht nicht anerkannt wurden“, sagte ein Sprecher des Leverkusener Pharma- und Chemiekonzerns. Der Konzern sei überzeugt davon, dass die Mittel gemäß der Gebrauchsinformationen sicher verwendet werden könnten.

Brüssel schränkte Mittel seit 2013 ein

Die EU-Kommission hatte die Verwendung der Mittel 2013 eingeschränkt. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.

Gegen die Einschränkung hatten der Bayer-Konzern und eine andere Firma erfolglos vor dem Gericht der EU (EuG) geklagt (Az.C-499/18 P). Inzwischen dürfen die Mittel im Freiland nicht mehr eingesetzt werden. Nach der Niederlage vor dem EuG zog Bayer vor den EuGH. Das Unternehmen bemängelte mehrere Rechtsfehler an dem Urteil.

Über dieses Thema berichtete NDR Info am 06. Mai 2021 um 13:35 Uhr.

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