»Zu unbestimmt«

Maskenpflicht für Bremer Grundschüler gekippt

21.04.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Schüler mit Alltagsmaske (Symbol): Ausführungen »zu unbestimmt« Foto: Dirk Kittelberger / imago images / Westend61

Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Maskenpflicht für Grundschüler in dem Bundesland vorläufig aufgehoben. In dem Verfahren hatten sich Eltern gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Grundschulkinder gewandt. Diese sollte in der Hansestadt ab einem Inzidenzwert von 100 gelten.

Wegen unklarer Formulierungen hat das OVG die Maskenpflicht nun vorläufig »außer Vollzug« gesetzt, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt. Die Ausführungen zu den Bedingungen, unter denen die Maskenpflicht gelte, seien »zu unbestimmt«, entschied das Gericht.

Die Maskenpflicht in der Stadtgemeinde Bremen gelte, wenn der Inzidenzwert von 100 überschritten werde und »und sich dies nicht auf ein oder mehrere Ausbruchsgeschehen außerhalb von Schulen zurückführen lässt«. Doch »für Grundschülerinnen und Grundschüler sowie ihre Eltern sei nicht feststellbar, wann diese Voraussetzung erfüllt sei.«

Grundsätzlich sei die Maskenpflicht für Grundschulkinder allerdings geeignet, um das Infektionsgeschehen in Schulen zu reduzieren und zu kontrollieren. Die Verpflichtung zum Tragen von Alltagsmasken greife nicht in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.

In der vergangenen Woche hatten mehrere Anträge gegen die Maskenpflicht für Aufsehen gesorgt. In Weimar hatte ein Familienrichter die Maskenpflicht per einstweiliger Verfügung aufgehoben. Die Entscheidung hatte größte Verwunderung ausgelöst. In Hannover hatte das Amtsgericht mehr als hundert Anträge erhalten. Diese beriefen sich fast alle auf die Entscheidung des Familienrichters in Weimar.

Trotz der hohen Zahl von Schriftsätzen seien in Hannover aber keine Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet worden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Nach gemeinsamer Auffassung aller dortigen Familienrichterinnen und -richter gebe es »keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Kindeswohlgefährdung« durch Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung an Schulen. Das Verwaltungsgericht Weimar bestätigte am Dienstag die Maskenpflicht.

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