Umstrittene Aufhebung der Maskenpflicht

Durchsuchung bei Weimarer Amtsrichter – Handy beschlagnahmt

27.04.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Amtsgericht Weimar Foto: Michael Reichel / picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

In einer umstrittenen Entscheidung hob ein Weimarer Richter die Coronaregeln an Schulen auf, gegen ihn wird ermittelt. Die Staatsanwaltschaft ließ nun seine Wohn- und Diensträume durchsuchen.

Im Verfahren gegen einen Amtsrichter, der in einer fragwürdigen Entscheidung die Coronaregeln an zwei Weimarer Schulen kippte, sind neue Details bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Erfurt bestätigte dem SPIEGEL, die Wohn- und Arbeitsräume des Mannes seien durchsucht worden. Dabei habe man ein Handy beschlagnahmt. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Gegen den Richter läuft ein Verfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Anfang April hatte der Familienrichter die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt per einstweiliger Anordnung gekippt.

Er verwies dabei auf das Kindeswohl. Juristen hatten neben der Begründung auch die Zuständigkeit des Richters angezweifelt. Der Fall der beiden angeblich durch die Masken beeinträchtigten Schüler wurde dem Richter zudem offenbar gezielt zugespielt.

Aufhebung der Maskenpflicht wieder kassiert

Das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Maskenpflicht im Unterricht an Thüringer Schulen vergangene Woche für rechtmäßig erklärt. Die Richter wiesen darauf hin, dass sie den Weimarer Beschluss als »offensichtlich rechtswidrig« ansehen.

Familiengerichte seien nicht befugt, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Dafür fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.

Auch die Staatsanwaltschaft sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte »willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat«, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handle. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich bei dieser Entscheidung »bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat«.

Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn es aufgrund konkreter Tatsachen nach der kriminalistischen Erfahrung als möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Die Prüfung des Vorfalls hatte die Staatsanwaltschaft bereits angekündigt, nachdem mehrere Strafanzeigen gegen den Richter eingegangen waren.

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