Ampel einigt sich nach Koalitionsschluss

Das Heizungsgesetz ist fertig!

31.03.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Nun soll endlich Klarheit beim Heizungsstreit herrschen Foto: Andreas Arnold / Frankfurt / Spr

Letzte Details geklärt

Endet nun der Heizungsstreit?

Der Ampel-Koalitionsausschuss hat sich auf das umstrittene Gesetz zum Austausch von Öl- und Gas-Heizungen verständigt.

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes soll nun schnell in die Beratung mit Ländern und Verbänden gehen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Freitag aus Wirtschafts- und Bauministerium.

Das ist neu: Heizungen die ab 2024 eingebaut werden, sollen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gas-Heizungen.

Wie BILD erfuhr, soll es von der 65-Prozent-Regel nur zwei Ausnahmen geben:

► Wenn die Heizung kaputtgeht (Havariefall) gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren. Heißt: Der Einbau einer neuen Gas-Heizung bleibt möglich, diese muss allerdings in den kommenden drei Jahren umgerüstet, also z.B. um eine Wärmepumpe erweitert werden.

► Menschen über 80 sollen ebenfalls vom generellen Erneuerbaren-Gebot ausgenommen sein. Erst wen deren Haus vererbt oder verkauft wird, gelten die neuen Regeln.

Bei Heizungswechseln soll demnach künftig auf erneuerbare Energien gesetzt werden. „Das Gesetz gibt ein klares Signal für Investitionen und schafft damit Planungssicherheit für Haus- und Wohnungseigentümer, Hersteller und Handwerker“, sagten Regierungsvertreter zur Einigung.

Bestehende Öl- und Gas-Heizungen dürfen mit Ausnahmen maximal 30 Jahre betrieben werden.

Gas-Heizungen, die zu 100 Prozent auf Wasserstoff umrüstbar sind, sollen möglich bleiben. Voraussetzung für deren Nutzung ist eine entsprechende Wasserstoff-Infrastruktur.

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