Für Millionen Mieter und Tausende Vermieter in Berlin geht es um hohe Summen. Die Richter entscheiden: Mieten zu begrenzen, sei allein Sache des Bundes, nicht der Länder.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel gekippt. Das Gesetz sei nichtig, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Denn das Land Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm.
Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel wollte der rot-rot-grüne Berliner Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen in der Stadt auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Von 2022 an dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung erneut vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.
Zum 23. November 2020 kam die zweite Stufe: Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind nun gesetzlich verboten und müssen vom Vermieter gesenkt werden. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.
Aktienkurse der Immobilienkonzerne steigen stark
Im Mai 2020 hatten Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU in Karlsruhe einen Normenkontrollantrag eingereicht. Die insgesamt 284 Parlamentarier meinen, dass das Land Berlin seine Befugnisse überschritten habe – Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers. Über diesen Antrag haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe nun entschieden, genauso wie über zwei Vorlagen des Berliner Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Oktober ein eigenes Verfahren ausgesetzt, um auf die Karlsruher Entscheidung zu warten. Dort klagen die Berliner Abgeordnetenhausfraktionen von CDU und FDP.
Michael Theurer, Vize-Chef der FDP-Bundestagsfraktion, nannte das Urteil eine gute Nachricht: „Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung.“ Der Chef der Berliner CDU, Kai Wegner, attackierte die rot-rot-grüne Stadtregierung scharf: „Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht.“ Nun müsse er sofort einen Fonds auflegen, „um soziale Härtefälle aufgrund des Mietendeckels finanziell abzufedern“.
An der Börse legten die Aktienkurse von Immobilienkonzernen deutlich zu. Binnen Minuten nach der Urteilsverkündung stieg der Kurs der Deutsche Wohnen um 6,8 Prozent auf ein Fünf-Monats-Hoch von 46,46 Euro, Vonovia um 2,9 Prozent, Adler Group um 7,6 Prozent. Vonovia kündigte zugleich an, auf Mietnachzahlungen zu verzichten, die dem Konzern nun rechtlich zustünden. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, sagte Vonovia-Chef Rolf Buch. Dabei gehe es um etwa zehn Millionen Euro. Die Karlsruher Entscheidung nannte Buch folgerichtig, „auch war der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen“.