Verfassungsrichter

Ausgangssperre verstößt gegen Grundgesetz

19.04.2021
Lesedauer: 2 Minuten
So sah es gestern Nacht in Köln aus, wo nun eine Ausgangssperre herrscht: Die Straßen waren völlig leer Foto: Andreas Pohl

Freiheit wie in London oder Lockdown total – was blüht uns Deutschen in den nächsten Monaten?

Vor der Abstimmung im Bundestag über den geplanten Bundes-Lockdown (Ausgangssperren, Schulen dicht) am Mittwoch gibt es immer mehr Kritik. Der Berliner Verfassungsrichter Robert Seegmüller (52) hat schwerwiegende Bedenken, ob die Pläne verfassungskonform sind.

Hauptkritikpunkt: die geplante Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, so Seegmüller.

Begründung: Der Gesetzentwurf weise zum einen nicht nach, dass Betroffene gegen die bisherigen Kontaktverbote verstießen und daher eine zusätzliche Ausgangssperre notwendig sei.

Auch die Vermutung, dass Menschen, „die sich nicht an Kontaktbeschränkungen halten“, den Ausgangssperren Folge leisten, sei unbewiesen

Seegmüller: „Dafür benennt der Entwurf keinen Beleg.“Auch die Bundesärztekammer erhebt Einwände. „Die Festlegung auf die 7-Tages-Inzidenz als alleinigen Wert für die tiefgreifenden Maßnahmen“ sei nicht vertretbar, um „politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger“ auszulösen.

Auch die Zahl belegter Intensiv-Betten und beatmeter Patienten müssten berücksichtigt werden.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich (61) kündigte in BILD am SONNTAG an, er wolle Änderungen am Gesetzentwurf durchdrücken. U. a. müsse der Abendspaziergang auch bei Ausgangssperren weiterhin möglich sein. 

So sieht es derweil in London aus: Menschen feiern nachts auf den Straßen und in den Pubs
So sieht es derweil in London aus: Menschen feiern nachts auf den Straßen und in den Pubs Foto: Alberto Pezzali/AP

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