Viele Unternehmen und Behörden nutzen den Genderstern für eine inklusivere Sprache. Der Rat für deutsche Rechtschreibung befürchtet bei der Verwendung Folgeprobleme.
Bis auf Weiteres wird der Genderstern nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen. Dies geht aus einem Zwischenbericht hervor, den der Rat für deutsche Rechtschreibung beschlossen hat. Demnach will das Expertengremium die Entwicklung des Schreibgebrauchs zunächst weiter beobachten.
Der Rat wolle sich in seiner Bewertung geschlechtergerechter Schreibweisen an der Lesbarkeit und Verständlichkeit orientieren, heißt es in dem Papier. Ziel sei es, „einem unkontrollierten Nebeneinander unterschiedlichster Variantenschreibungen entgegenzuwirken“ und „die Einheitlichkeit der Rechtschreibung in allen deutschsprachigen Ländern zu erhalten“.
Mit neuen sprachlichen Formen wie etwa dem Genderstern („Student*innen“) oder dem Unterstrich („Bürger_innen“) sollen auch Menschen angesprochen werden, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Immer mehr Unternehmen, Hochschulen, Stadtverwaltungen und Behörden verwenden solche Formen. Laut dem Rechtschreibrat kann die Verwendung solcher Sonderzeichen zu Folgeproblemen und grammatisch nicht korrekten Lösungen führen.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist seit 2004 die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat etwa 40 Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Sitzungsort ist in der Regel das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim – dort ist die Geschäftsstelle des Rats.